Zuletzt aktualisiert: 25. November 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Digitalisierungs-, Archivierungs- und Speicherungsdienstleistungen zwischen Bright Ripple (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Angebote über elektronische Medien (E-Mail, Website) sind ebenfalls unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
Der Auftragnehmer erbringt Digitalisierungsleistungen gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang. Dies umfasst in der Regel:
Bei der Erstellung digitaler Archive erbringt der Auftragnehmer folgende Leistungen:
Der Auftragnehmer stellt Cloud-Speicher auf deutschen Servern zur Verfügung mit:
Der Kunde ist verpflichtet:
Verzögerungen aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Dokumentendigitalisierung erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich digitalisierten Seiten, sofern nicht anders vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
Cloud-Speicherung wird monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Die gelieferten Datenträger und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder durch vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern sich die Lieferfristen angemessen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Alle Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gemäß Art. 32 DSGVO.
Original-Dokumente werden nach Abschluss der Digitalisierung an den Kunden zurückgegeben, sofern nicht anders vereinbart.
Die Rückgabe erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Nicht abgeholte Dokumente werden 3 Monate nach Fertigstellung kostenpflichtig eingelagert.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt, mindestens jedoch auf 10.000 Euro.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
Cloud-Speicherverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht eine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Strukturen und Arbeitsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die digitalisierten Dokumente selbst verbleiben im Eigentum bzw. bei den Rechten des Kunden.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch über die Beendigung des Vertrages hinaus vertraulich zu behandeln.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Bright Ripple
Reuterstraße 13
12053 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 26307421
E-Mail: [email protected]